Ich möchte hier auf meinem Blog die "Pressemitteilung des Saar-Verbandes der Schausteller e. V. wörtlich widergeben. Der Verband nimmt Stellung zu der aktuellen Situation der Schausteller, die Riesenverluste hinnehmen müssen, seit Dezember ohne Einnahmen da stehen. Er bedankte sich jedoch auch für die beschlossenen Maßnahmen:
Der Vorsitzende des Saar-Verbandes der Schausteller e. V., Thomas Sonnier,
und der Geschäftsführer des Verbandes,
Ralf Jockers, erklärten zum Ergebnis des vorgelegten „Konjunkturprogramms“ der
Großen Koalition in Berlin, die Beschlüsse gingen in die richtige Richtung.
Dass die Schausteller ausdrücklich in Punkt 13 unter dem Kapitel
„Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern“ erwähnt werden und in diesen
Maßnahmekatalog aufgenommen wurden, wird ausdrücklich begrüßt. Sie hoben noch
einmal hervor, dass ihre gesamte Berufsgruppe seit Dezember vergangenen Jahres
keinerlei Einnahmen erzielen konnten. Der Lockdown wegen des Corona-Virus hat
genau zu dem Zeitpunkt begonnen, an dem die ersten Kirmessen auch im Saarland
begonnen hätten. Alle diese Veranstaltungen wurden von da an bis Ende August
2020 schon abgesagt, die Zeit danach ist noch ungewiss. Die Soforthilfen wurden
uns für drei Monate gewährt.
Der Saar-Verband der Schausteller bedankte sich für die jetzt vorgesehenen
Maßnahmen. Ein Teil der laufenden
Kosten, soll vom Staat übernommen werden. Dieser Dank gilt dem saarländischen
Ministerpräsidenten Tobias Hans, den Bundesministern Peter Altmaier und Olaf
Scholz sowie Landes-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger für ihre Bemühungen
mit der Bundeskanzlerin. Dank spricht der Verband auch an die Veranstalter im
Saarland, hier insbesondere an den Ortsvorsteher von Eppelborn, Berthold Schmitt,
der sich sehr vehement für die Interessen der Schausteller einsetzte. Allerdings
können die Schausteller-Familien hiervon noch nicht leben, da die Gelder
Zweckgebunden sind und nicht zur privaten Verwendung stehen. Sie haben keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie Selbständige sind.
Nun wurden auch die Schausteller für Corona-bedingten Umsatzausfall in ein
„Programm für Überbrückungshilfen“ aufgenommen, zusammen mit Branchen wie Hotel- und
Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, auch Übernachtungsstätten
wie Jugendherbergen, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen sowie
Unternehmen der Veranstaltungslogistik. Das Teilprogramm hat ein Volumen von
maximal 25 Milliarden Euro.
Der Verband gibt zu bedenken, dass das Veranstaltungsverbot für die Kirmes bis 31. August durchgehalten werde,
obwohl in einigen Bundesländern selbst große Freizeitparks und andere
Veranstaltungen wieder geöffnet wurden. Auch Bäder und Strände und andere
Freizeiteinrichtungen werden geöffnet. Und darüber hinaus wurden
Veranstaltungen von September bis Dezember bereits sehr früh abgesagt, ohne
dass die Bewertung einer tatsächlichen Gefahrensituation vorgenommen wurde.
Spätestens Ende August müsste das Veranstaltungsverbot aufgehoben werden.
Sollte sich die Lage noch früher entspannen, müsste auch eine frühere Öffnung
beraten werden.
Weitere Absagen von Veranstaltungen
ohne konkrete Gefährdungslage stellt nach Meinung des Saar-Verbandes der
Schausteller, so Thomas Sonnier, eine Ungleichbe-handlung nach dem Grundgesetz
dar, die dann einer verfassungsrechtlicher Klärung bedürfe. Da sei man sich
einig, mit dem Bundesverband deutscher Schausteller und Marktkaufleute
e.V.; dem der Saarverband angeschlossen
ist.
Der Saar-Verband sagt abschließend noch einmal Danke für die jetzt
vorgesehenen Hilfen, bittet aber um ernsthafte Prüfung der Wiederzulassung von
Kirmessen und Volksfesten – unter den Bedingungen von Sicherheit vor dem Virus,
die Gesundheit steht auch bei uns im Vordergrund, dies müsse jedoch auch im
Sinne der Gleichbehandlung gesehen werden.
Saarbrücken, 08. Juni 2020