Mittwoch, 17. Februar 2016

Zoff im Ortsrat von Humes um Verpflichtung eines neuen Mitgliedes


 
In der Sitzung des Ortsrates von Humes am Montag dieser Woche stand die Verpflichtung eines neuen Mitgliedes an: Matthias Egler sollte verpflichtet werden für den ausgeschiedenen Thomas Meiser (beide SPD). Dieser war verzogen und kann deshalb sein Mandat in Humes nicht mehr ausüben.

Üblich ist in solchen Fällen, dass die Bürgermeisterin das neue Mitglied in sein Mandat einführt und „verpflichtet“. Dies bedeutet, dass das neue Mitglied zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung des Amtes und zur Verschwiegenheit sowie an Weisungen nicht gebunden ist.
 Unser Foto zeigt Mandatsträger aus dem Ortsrat mit Karl Barrois und Artur Ziegler und Vertretern der CDU-Gemeinderatsfraktion auf dem Gelände vor der Pfarrkirche, wo der Dorfplatz jetzt ausgebaut wird. Zoff gab es im Ortsrat, weil die Bürgermeisterin ein neues Mitglied nicht verpflichtete und dies dem Ortsvorsteher übertragen hat.Dieser zeigte sich in der Sitzung am Montag dieser Woche nicht sicher, ob der dies ausführen dürfe.

Kurzfristig hatte Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset ihr Erscheinen beim Ortsrat Humes nachmittags abgesagt und Ortsvorsteher Edgar Kuhn damit beauftragt, die „Verpflichtung“ des neuen Mitgliedes vorzunehmen. „Ich glaube nicht, dass diese Übertragung laut KSVG möglich ist. Ich hatte allerdings keine Zeit mehr, das im Detail zu prüfen“, so Edgar Kuhn laut Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 17. Februar 2016. Klaus Werner Egler (SPD) kündigte an, „dies vom Kreisrechtspfleger überprüfen zu lassen.“ Dem stimmte laut SZ auch Karl Barrois (CDU) zu. Er meinte, die Bürgermeisterin hätte auch das scheidende Mitglied Thomas Meiser würdigen müssen.  Alle Kollegen im Ortsrat von Humes seien verärgert.

Nach der Kommentierung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ist nicht ausdrücklich geregelt, ob diese Verpflichtung bei neuen Mitgliedern durch die Bürgermeisterin vorgenommen werden muss. Auch die Verweigerung des Handschlags würde nicht dazu führen, dass ein neues Ortsrats-Mitglied im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist. Die Pflicht für die Bürgermeisterin besteht nur bei der Konstituierenden Sitzung des Ortsrates nach einer Kommunalwahl.

Warum die Bürgermeisterin nicht den 1. Beigeordneten beauftragt hat, die Verpflichtung in Humes vorzunehmen, könnte wohl nur sie selbst beantworten.