Dünnhäutige
und höchst unangemessene Reaktion auf eine sachliche und keineswegs beleidigende Feststellungen der CDU-Fraktion
im Gemeinderat!
In den „Eppelborner
Nachrichten“ Seite 3 vom 22.11.2013 macht Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset
der CDU-Gemeinderatsfraktion den Vorwurf, „sie sehe die Berichterstattung der
CDU-Fraktion im Nachrichtenblatt der letzten Woche als unseriöse Verleumdung
an, die nichts mit sachlicher und moralisch integrer Kommunalpolitik zu tun
hat!“
„Verleumdung“ bedeutet im
deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen
aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. Der Tatbestand der Verleumdung
ist im § 187 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Danach wird, wer wider besseres
Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen
ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Rathaus Eppelborn heute an dem trüben NovemberTag. Die Bürgermeisterin scheint sehr dünnhäutig geworden zu sein. Sie wirft der CDU-Fraktion im Gemeinderat "unseriöse Verleumdung" vor. Dabei hat die CDU nur eine etwas kritische Bemerkung auf ihrer Seite in der vergangenen Woche im Nachrichtenblatt gemacht. In keiner Weise jedoch sie oder sonst jemanden verleumdet!
Meint die Frau
Bürgermeisterin wirklich ernsthaft, die CDU-Gemeinderatsfraktion habe im
Nachrichtenblatt der vergangenen Woche eine „unseriöse Verleumdung“ begangen?
Welche Textstelle auf der CDU-Seite hat sie dann wohl gemeint?
Es kann ja nur der Abschnitt sein mit der Überschrift „Wir bleiben dabei: Die fortschrittliche Verwaltung kommt zu Ihnen!“. Dort hat die CDU-Fraktion von den neunziger Jahren gesprochen und von dem Wettbewerb „Modern und bürgernah“. Sogar noch nach Gewinn dieses Wettbewerbs wurden zahlreiche Änderungen in der Verwaltung vorgenommen - vor allem in den Jahren 2001 und 2002. (Neustrukturierung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde: Gründung Gemeindewerke GmbH, der Zweckverbände AWZE und AFZE usw. Spätestens da wurde auch die Organisation der Verwaltung wieder völlig geändert und angepasst.
Welche Textstelle auf der CDU-Seite hat sie dann wohl gemeint?
Es kann ja nur der Abschnitt sein mit der Überschrift „Wir bleiben dabei: Die fortschrittliche Verwaltung kommt zu Ihnen!“. Dort hat die CDU-Fraktion von den neunziger Jahren gesprochen und von dem Wettbewerb „Modern und bürgernah“. Sogar noch nach Gewinn dieses Wettbewerbs wurden zahlreiche Änderungen in der Verwaltung vorgenommen - vor allem in den Jahren 2001 und 2002. (Neustrukturierung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde: Gründung Gemeindewerke GmbH, der Zweckverbände AWZE und AFZE usw. Spätestens da wurde auch die Organisation der Verwaltung wieder völlig geändert und angepasst.
Dies kann sie bestimmt nicht
gemeint haben! Dann folgt der letzte kleine Absatz: „ Auf den ersten großen
Wurf der neuen Bürgermeisterin warten wir bisher noch vergebens. Mit ihrem
Zögern bei der Einführung mobiler Bürgerdienste (um die ging es in der letzten
Gemeinderatssitzung auf Antrag von CDU-FDP) hat sie jedenfalls erneut eine
Chance verpasst.“ (Eppelborner Nachrichten vom 15.11.2013 – Seite 21)
Stellt etwa diese Aussage
auf unserer CDU-Seite in den „Eppelborner Nachrichten“ eine Verleumdung dar?
Mitnichten! Dies ist schlichtweg eine ganz normale politische Aussage einer Fraktion oder Partei im politischen Spektrum, man kann sie bestenfalls als kritische Schlussbemerkung ansehen – so sehen wir es jedenfalls.
Wenn es jedoch nach Auffassung der Frau Bürgermeisterin eine Verleumdung ist, bitten wir, einen entsprechenden Strafantrag beim Staatsanwalt zu stellen. Dann wird das zuständige Gericht entscheiden (Verleumdung wird strafrechtlich auf Antrag geahndet).
Mitnichten! Dies ist schlichtweg eine ganz normale politische Aussage einer Fraktion oder Partei im politischen Spektrum, man kann sie bestenfalls als kritische Schlussbemerkung ansehen – so sehen wir es jedenfalls.
Wenn es jedoch nach Auffassung der Frau Bürgermeisterin eine Verleumdung ist, bitten wir, einen entsprechenden Strafantrag beim Staatsanwalt zu stellen. Dann wird das zuständige Gericht entscheiden (Verleumdung wird strafrechtlich auf Antrag geahndet).
Da die
CDU-FDP-Fraktionsgemeinschaft sich diesen strafrechtlichen Vorwurf beim besten
Willen nicht bieten lassen kann, erwägen wir, die Kommunalaufsicht anrufen.
Das machen wir überhaupt nicht gerne – es ist jedoch vermutlich zur Klärung
einer solch eminent wichtigen Frage unabwendbar. Auch wird derzeit
überprüft, ob die CDU-Gemeinderatsfraktion eine Dienstaufsichtsbeschwerde
einlegen wird, da die Bürgermeisterin hier offensichtlich gegen das
Rechtsstaatsprinzip der unparteiischen Amtsführung verstößt. Solche Äußerungen
haben den gemeindlichen Kompetenzrahmen zu wahren und müssen dem
Sachlichkeitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips gerecht werden. Dies
wäre sicherlich anders zu beurteilen, wenn dies ein Mitbewerber im politischen
Spektrum, d. h. eine andere Partei oder Fraktion geäußert hätte. Aber auch in
diesem Falle wäre der Vorwurf einer „unseriösen Verleumdung“ unangemessen.
Wir geben jedoch der Frau Bürgermeisterin eine
Chance, dies zu vermeiden: Wenn sie den Vorwurf der „unseriösen Verleumdung“
durch die CDU-Gemeinderatsfraktion bis Mittwoch, dem 27. November 2013
schriftlich zurückzieht, dies am kommenden Freitag in den „Eppelborner
Nachrichten“ an gleicher Stelle veröffentlicht, ist für die CDU-Fraktion diese
Angelegenheit erledigt!
Ehrenamtlich tätige
Kommunalpolitiker wie die Mitglieder der Gemeinderatsfraktionen müssen sich
schon viel gefallen lassen, obwohl wir uns um die Bürgerinnen und Bürger, um
die Vereine und Verbände kümmern. In diesem Falle sogar um Bürger, um kranke
oder behinderte Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst ins Rathaus gehen oder
fahren können. In diesen Fällen soll – wie auch schon in anderen saarländischen
Kommunen - ein Beamter oder Angestellter dann ins Haus kommen, entsprechende
Formulare oder Anträge helfen auszufüllen. Dies gilt auch für die Beantragung
von Personalausweisen oder Reisepässen. Mit einem Laptop ausgestattet könnte
man so das Rathaus zum Bürger nach Hause bringen.
Das ist doch eine gute Sache! Selbst die SPD-Dirmingen hat auf ihrer Webseite diese CDU-Initiative im Gemeinderat begrüßt und gut geheißen, was wohl selten vorkommt.
Dass die Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung allerdings bei diesem Punkt sehr zögerlich agiert und damit eine Chance verpasst, ist nun einmal eine Tatsache.
Das ist doch eine gute Sache! Selbst die SPD-Dirmingen hat auf ihrer Webseite diese CDU-Initiative im Gemeinderat begrüßt und gut geheißen, was wohl selten vorkommt.
Dass die Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung allerdings bei diesem Punkt sehr zögerlich agiert und damit eine Chance verpasst, ist nun einmal eine Tatsache.
Diesen Vorschlag eines
„Rollenden Rathauses“, einer Dienstleistung die in anderen Gemeinde bereits
hervorragend angenommen wird und bestens funktioniert aber als
„Bürgerköfferchen“ herabzuwürdigen, ist für jemanden, der das Amt einer Bürgermeisterin
seiner Bedeutung entsprechend ausüben sollte, völlig unangemessen. Was das mit
moralisch integrer Kommunalpolitik zu tun haben soll, überlassen wir dem Leser
dieser Zeilen.
Die Bürgermeisterin macht
einen Antrag der CDU-FDP-Mehrheitsfraktions-gemeinschaft lächerlich. Das steht
ihr in ihrem Amt eigentlich nicht zu.
Im Gegenteil: Sie muss die Beschlüsse des Gemeinderates
ausführen und umsetzen. Denn auch die Mitglieder des Rates sind von den
Bürgerinnen und Bürgern gewählt und diesen verpflichtet!
In der nächsten Sitzung des
Gemeinderates werden die gewählten Gemeinde-vertreter den neuen „mobilen
Bürgerdienst“ beschließen – und sie werden besonders darauf achten, dass dieser
auch ausgeführt wird!