Montag, 25. November 2013

"Unseriöse Verleumdung?" - Was ist los mit der Frau Bürgermeisterin?




Dünnhäutige und höchst unangemessene Reaktion auf eine sachliche und keineswegs  beleidigende Feststellungen der CDU-Fraktion im Gemeinderat!

In den „Eppelborner Nachrichten“ Seite 3 vom 22.11.2013 macht Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset der CDU-Gemeinderatsfraktion den Vorwurf, „sie sehe die Berichterstattung der CDU-Fraktion im Nachrichtenblatt der letzten Woche als unseriöse Verleumdung an, die nichts mit sachlicher und moralisch integrer Kommunalpolitik zu tun hat!“

„Verleumdung“ bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. Der Tatbestand der Verleumdung ist im § 187 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Danach wird, wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Rathaus Eppelborn heute an dem trüben NovemberTag. Die Bürgermeisterin scheint sehr dünnhäutig geworden zu sein. Sie wirft der CDU-Fraktion im Gemeinderat "unseriöse Verleumdung" vor. Dabei hat die CDU nur eine etwas kritische Bemerkung auf ihrer Seite in der vergangenen Woche im Nachrichtenblatt gemacht. In keiner Weise jedoch sie oder sonst jemanden verleumdet!  

Meint die Frau Bürgermeisterin wirklich ernsthaft, die CDU-Gemeinderatsfraktion habe im Nachrichtenblatt der vergangenen Woche eine „unseriöse Verleumdung“ begangen?
Welche Textstelle auf der CDU-Seite hat sie dann wohl gemeint?
Es kann ja nur der Abschnitt sein mit der Überschrift „Wir bleiben dabei: Die fortschrittliche Verwaltung kommt zu Ihnen!“. Dort hat die CDU-Fraktion von den neunziger Jahren gesprochen und von dem Wettbewerb „Modern und bürgernah“. Sogar noch nach Gewinn dieses Wettbewerbs wurden zahlreiche Änderungen in der Verwaltung vorgenommen - vor allem in den Jahren 2001 und 2002. (Neustrukturierung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde: Gründung Gemeindewerke GmbH, der Zweckverbände AWZE und AFZE usw. Spätestens da wurde auch die Organisation der Verwaltung wieder völlig geändert und angepasst. 

Dies kann sie bestimmt nicht gemeint haben! Dann folgt der letzte kleine Absatz: „ Auf den ersten großen Wurf der neuen Bürgermeisterin warten wir bisher noch vergebens. Mit ihrem Zögern bei der Einführung mobiler Bürgerdienste (um die ging es in der letzten Gemeinderatssitzung auf Antrag von CDU-FDP) hat sie jedenfalls erneut eine Chance verpasst.“ (Eppelborner Nachrichten vom 15.11.2013 – Seite 21)

Stellt etwa diese Aussage auf unserer CDU-Seite in den „Eppelborner Nachrichten“ eine Verleumdung dar?
Mitnichten! Dies ist schlichtweg eine ganz normale politische Aussage einer Fraktion oder Partei im politischen Spektrum, man kann sie bestenfalls als kritische Schlussbemerkung ansehen – so sehen wir es jedenfalls.
Wenn es jedoch nach Auffassung der Frau Bürgermeisterin eine Verleumdung ist, bitten wir, einen entsprechenden Strafantrag beim Staatsanwalt zu stellen. Dann wird das zuständige Gericht entscheiden (Verleumdung wird strafrechtlich auf Antrag geahndet).

Da die CDU-FDP-Fraktionsgemeinschaft sich diesen strafrechtlichen Vorwurf beim besten Willen nicht bieten lassen kann, erwägen wir, die Kommunalaufsicht anrufen. Das machen wir überhaupt nicht gerne – es ist jedoch vermutlich zur Klärung einer solch eminent wichtigen Frage unabwendbar. Auch wird derzeit überprüft, ob die CDU-Gemeinderatsfraktion eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wird, da die Bürgermeisterin hier offensichtlich gegen das Rechtsstaatsprinzip der unparteiischen Amtsführung verstößt. Solche Äußerungen haben den gemeindlichen Kompetenzrahmen zu wahren und müssen dem Sachlichkeitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips gerecht werden. Dies wäre sicherlich anders zu beurteilen, wenn dies ein Mitbewerber im politischen Spektrum, d. h. eine andere Partei oder Fraktion geäußert hätte. Aber auch in diesem Falle wäre der Vorwurf einer „unseriösen Verleumdung“ unangemessen.

Wir geben jedoch der Frau Bürgermeisterin eine Chance, dies zu vermeiden: Wenn sie den Vorwurf der „unseriösen Verleumdung“ durch die CDU-Gemeinderatsfraktion bis Mittwoch, dem 27. November 2013 schriftlich zurückzieht, dies am kommenden Freitag in den „Eppelborner Nachrichten“ an gleicher Stelle veröffentlicht, ist für die CDU-Fraktion diese Angelegenheit erledigt!  

Ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker wie die Mitglieder der Gemeinderatsfraktionen müssen sich schon viel gefallen lassen, obwohl wir uns um die Bürgerinnen und Bürger, um die Vereine und Verbände kümmern. In diesem Falle sogar um Bürger, um kranke oder behinderte Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst ins Rathaus gehen oder fahren können. In diesen Fällen soll – wie auch schon in anderen saarländischen Kommunen - ein Beamter oder Angestellter dann ins Haus kommen, entsprechende Formulare oder Anträge helfen auszufüllen. Dies gilt auch für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen. Mit einem Laptop ausgestattet könnte man so das Rathaus zum Bürger nach Hause bringen.
Das ist doch eine gute Sache! Selbst die SPD-Dirmingen hat auf ihrer Webseite diese CDU-Initiative im Gemeinderat begrüßt und gut geheißen, was wohl selten vorkommt.
Dass die Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung allerdings bei diesem Punkt sehr zögerlich agiert und damit eine Chance verpasst, ist nun einmal eine Tatsache.

Diesen Vorschlag eines „Rollenden Rathauses“, einer Dienstleistung die in anderen Gemeinde bereits hervorragend angenommen wird und bestens funktioniert aber als „Bürgerköfferchen“ herabzuwürdigen, ist für jemanden, der das Amt einer Bürgermeisterin seiner Bedeutung entsprechend ausüben sollte, völlig unangemessen. Was das mit moralisch integrer Kommunalpolitik zu tun haben soll, überlassen wir dem Leser dieser Zeilen.
Die Bürgermeisterin macht einen Antrag der CDU-FDP-Mehrheitsfraktions-gemeinschaft lächerlich. Das steht ihr in ihrem Amt eigentlich nicht zu.
Im Gegenteil: Sie  muss die Beschlüsse des Gemeinderates ausführen und umsetzen. Denn auch die Mitglieder des Rates sind von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und diesen verpflichtet!
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates werden die gewählten Gemeinde-vertreter den neuen „mobilen Bürgerdienst“ beschließen – und sie werden besonders darauf achten, dass dieser auch ausgeführt wird!