Der Ortsrat Eppelborn gab in seiner Sitzung am Freitag eine einstimmige Empfehlung für den Gemeinderat bezüglich des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans „Hierscheider Graben“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans ab. Lediglich ein Mitglied der 10 anwesenden Mitglieder enthielt sich der Stimme. Ich informierte als Ortsvorsteher vor der Abstimmung über die Ergebnisse der mittlerweile vorliegenden Fachgutachten (Einzelhandelskonzept, Verträglichkeitsgutachten zur Landesplanung und Städtebau, Schalltechnisches Gutachten, das Hydrologische Gutachten sowie das Verkehrsgutachten). Alle Gutachten kamen zu einem positiven Ergebnis, insbesondere auch die Landesplanerische und Städtebauliche Verträglichkeitsanalyse des Gutachters Stefan Kruse aus Dortmund. Das EKZ im „Hierscheider Graben“ sei für die Entwicklung der Gemeinde mehr als wünschenswert, ja sogar als empfehlenswert, so der Gutachter. Der Ortsrat fühlt sich durch die Gutachten bestätigt, daß die Investition eine positive Entwicklung für unseren Ort und auch die Gemeinde Eppelborn bringen wird. Die Belastungen für die Anwohner rund um das Gelände seien im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Grenzen, die Hochwasser-Situation werde sogar verbessert.
Das Gelände am "Hierscheider Graben" , auf dem das Einkaufszentrum entstehen wird. Der Ortsrat Eppelborn hat am Freitag einstimmig die Gutachten zur Kenntnis genommen, diese werden nach der Sitzung des Gemeinderates offen gelegt, jeder Bürger kann diese einsehen und auch Eingaben dazu machen.
In einer Bürgerversammlung am Mittwoch, dem 8. März 2023 um 19.30 Uhr in der Hirschberghalle werden die Gutachten öffentlich vorgestellt und diskutiert. Da haben alle interessierten Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und mit den Fachleuten zu diskutieren. Am Donnerstag wird der Gemeinderat die Gutachten diskutieren und eine Beschlussfassung vornehmen.